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   VGH Hessen, 25.05.2001 - 4 TG 764/01   

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https://dejure.org/2001,3483
VGH Hessen, 25.05.2001 - 4 TG 764/01 (https://dejure.org/2001,3483)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25.05.2001 - 4 TG 764/01 (https://dejure.org/2001,3483)
VGH Hessen, Entscheidung vom 25. Mai 2001 - 4 TG 764/01 (https://dejure.org/2001,3483)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Vorbeugendes Einschreiten gegen Werbetafel auf fahrbarem Anhänger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vorbeugendes Einschreiten der Bauaufsichtsbehörde; Werbetafeln auf fahrbarem Anhänger; Verhinderung eines zukünftig eintretenden rechtswidrigen Zustandes; Unterlassungsanordnung gegen Errichtung einer baulichen Anlage ; Bezug auf gesamten räumlichen Zuständigkeitsbereich ...

  • Judicialis

    HBO § 61 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HBauO § 61 Abs. 2
    Bauordnungsrecht - Vorbeugendes Einschreiten, Befugnisse der Bauaufsichtsbehörde, Werbetafeln auf fahrbarem Anhänger, Unterlassungsanordnung, Gefahrenabwehr, gesamtes Kreisgebiet

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ESVGH 51, 219
  • NVwZ-RR 2002, 489
  • DÖV 2002, 352
  • DÖV 2002, 958
  • BauR 2002, 611
  • ZfBR 2001, 429 (Ls.)
  • ZfBR 2002, 705 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)

  • VG Aachen, 21.05.2015 - 5 K 1344/13

    Protestcamp Hambacher Forst: Klage gegen Räumungsverfügung ohne Erfolg

    vgl. Hessischer Verwaltungsgerichtshof, Beschluss vom 25. Mai 2001 - 4 TG 764/01 -, juris Rn. 5; OVG NRW, Beschluss vom 17. Februar 1998 - 11 A 5274/96 -, Seite 5, n.v.
  • VG Kassel, 12.02.2004 - 2 G 147/04

    Werbeanlage; Hinweisschild auf landwirtschaftlichem Anhänger

    Im Übrigen werde auf die Begründungen in den angefochtenen Bescheiden, den Schriftsatz im Parallelverfahren 2 G 148/04 und die Entscheidung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25.05.2001- 4 TG 764/01 - verwiesen.

    Diese damit erfolgende Qualifizierung der Werbeanlagen als bauliche Anlagen entspricht der einhelligen Rechtsprechung bei vergleichbaren Sachverhaltsgestaltungen (Beschl. der Kammer vom 17.02.1998 - 2 G 3608/97 -, Hess. VGH, Urteil vom 25.05.2001 - 4 TG 764/01 -, NVwZ-RR 2002, 489; BayOLG, Beschl. v. 31.07.1997 - 3 ObOWi 77/97 -, BRS 59 Nr. 135; SächsOVG, Beschl. v. 30.04.2001 - 1 B 27/01 -, DÖV 2001, 965).

    Und eine grundsätzlich mögliche - und bei der gegebenen Sachlage wohl auch sinnvolle - Unterlassungsanordnung (s. dazu HessVGH, Beschluss vom 25.05.2001, a.a.O.) kann weder dem Wortlaut des Zusatzes noch der Begründung in den angefochtenen Bescheiden entnommen werden.

  • VG Münster, 29.04.2020 - 2 L 189/20

    Als Café genutzter Bus darf nicht am Hafen in Münster stehen

    vgl. VGH Hessen, Beschl. v. 25. Mai 2001 - 4 TG 764/01; juris, Rn. 5.
  • VG Gießen, 31.03.2008 - 1 K 99/08

    Verbot der Anbringung einer Werbeanlage - Abgrenzung der präventiven von der

    Auch trägt die Bezugnahme der Beklagten auf den zu der Vorläufervorschrift des § 61 Abs. 2 HBO a.F. ergangenen Beschluss des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs vom 25.05.2001 - 4 TG 764/01 -, NVwZ-RR 2002, 489 = BauR 2002, 611 = BRS 64 Nr. 194) das in dem Bescheid vom 09.11.2007 angeordnete Anbringungsverbot nicht.
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